Revision Bestätigung der Qualität
Die KPMG hat im April 2025 im Auftrag des Finanzkontrollgremiums gemäss Art. 37 KFKG eine Qualitäts- und Leistungsbeurteilung der Arbeiten der Finanzkontrolle durchgeführt. Ausserdem hat sie die Besondere Rechnung der Finanzkontrolle geprüft. Die Berichterstattung erfolgte am 05.05.2025. Die KPMG kommt zum Schluss, dass die Finanzkontrolle die Vorgaben von ISQC-CH 1 sowie die verbindlichen Elemente der Internationalen Grundlagen für die berufliche Praxis der Internen Revision der IIA vollständig eingehalten hat.