Zusammenarbeit Grosser Rat, Aufsichtskommissionen, Regierungsrat und Justizverwaltungsleitung
Die Finanzkontrolle ist das oberste Fachorgan der Finanzaufsicht. Sie unterstützt gleichermassen den Grossen Rat und insbesondere die Aufsichtskommissionen, den Regierungsrat und die Justiz. Basierend auf Vertrauen und Akzeptanz schafft die Finanzkontrolle neben Sicherheit auch Mehrwerte.
Grosser Rat
Der Grosse Rat des Kantons (Legislative) ist zusammen mit dem Regierungsrat (Exekutive) sowohl Auftraggeber der Finanzkontrolle, Wahlgremium der Vorsteherin/des Vorstehers der Finanzkontrolle sowie Adressat von Berichterstattungen. Die Finanzkontrolle orientiert den Grossen Rat mit dem vorliegenden Bericht jährlich über ihre Tätigkeit. Ausserdem gibt die Finanzkontrolle jährlich dem Grossen Rat im Rahmen der Abschlussprüfung eine Empfehlung zur Genehmigung der Jahresrechnung ab.
Finanzkontrollgremium
Dem Finanzkontrollgremium gehören die Präsidentin oder der Präsident der Finanzkommission und der Geschäftsprüfungskommission, die Finanzdirektorin oder der Finanzdirektor, ein weiteres Mitglied des Regierungsrates und die Vorsteherin oder der Vorsteher der Finanzkontrolle an.
Aufsichtskommissionen
Die Finanzkommission und die Geschäftsprüfungskommission sind bedeutende Partner der Finanzkontrolle. Die Finanzkommission ist die Aufsichtsbehörde für die Vorsteherin/den Vorsteher der Finanzkontrolle. Sie beauftragt eine externe Revisionsstelle mit der Prüfung der Besonderen Rechnung der Finanzkontrolle. Zudem führt die Präsidentin/der Präsident der Finanzkommission auch den Vorsitz im Finanzkontrollgremium. Die Finanzkontrolle informiert die Finanzkommission und die Geschäftsprüfungskommission quartalsweise über Prüfungsfeststellungen von hoher Wesentlichkeit sowie die Justizkommission, wenn sie betroffen ist.
Regierungsrat
Die Finanzkontrolle erstattet dem Regierungsrat Bericht über die Ergebnisse der Prüfung der Jahresrechnung, Ergebnisse von Sonderprüfungen im Auftrag des Regierungsrates und über Prüfungsfeststellungen von hoher Wesentlichkeit im Rahmen der Quartalsberichterstattung.
Justizverwaltungsleitung
Die Finanzkontrolle erstattet der Justizverwaltungsleitung und der Justizkommission, sofern sie betroffen sind, Bericht über die Ergebnisse der Prüfung der Jahresrechnung, Ergebnisse von Sonderprüfungen und über Prüfungsfeststellungen von hoher Wesentlichkeit im Rahmen der Quartalsberichterstattung.