Whistleblowing Meldestelle für Missstände
Die Meldestelle für Missstände ist bei der Finanzkontrolle angegliedert. Das Instrument der Whistleblowingstelle ist nur eines von zahlreichen Instrumenten der kantonalen Verwaltung zur Minimierung von Risiken. Im Rahmen der Revision des Kantonalen Finanzkontrollgesetzes per 01.01.2023 wurden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, dass die Finanzkontrolle auch als Meldestelle für Missstände von kantonalen Anstalten bezeichnet werden kann. Seit Herbst 2024 übernimmt die Finanzkontrolle diese Aufgabe für alle drei kantonalen Hochschulen (Universität, Berner Fachhochschule, Pädagogische Hochschule).
Im vierten Quartal hat die Finanzkontrolle ein neues elektronisches Meldesystem eingeführt. Die eingegangenen Meldungen zeigen auf, dass dank der vom Kanton geschaffenen Meldestelle im Interesse der Verwaltung und Hochschulen zusätzlich Mehrwerte geschaffen und Risiken im finanziellen Bereich reduziert werden konnten. 2024 sind total 17 Meldungen eingegangen: