Nichteinhaltung von gesetzlichen Vorgaben Geplante Übertragung Spitalstandort Zweisimmen

Übertragung an Medaxo Gruppe

Die Finanzkontrolle ist erst aufgrund einer Berichterstattung in der Sonntagspresse vom 24.03.2024 auf die geplante Übertragung des Spitalstandortes Zweisimmen an die Medaxo Gruppe gestossen. 

Die Finanzkontrolle hat den nachträglich erhaltenen Regierungsratsbeschluss inkl. Beilagen sowie weiteren Informationen der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) analysiert und beurteilt. Im Nachgang zu Besprechungen und nach einem Schriftenverkehr mit der GSI hat die Finanzkontrolle dem Regierungsrat mit Schreiben vom 03.06.2024 ihre Bedenken bezüglich der Nichteinhaltung von gesetzlichen Vorgaben sowie der finanziellen Risiken bezüglich der Wirtschaftlichkeit aufgezeigt. Nach einer Medienanfrage leitete die Finanzkontrolle ein Verfahren nach Art. 27 KFKG ein. 

Nach vorgängiger Konsultation des Regierungsrates und der Finanzkommission sowie nach der Einholung von Stellungnahmen bei der Medaxo Gruppe und der Spital STS AG veröffentlichte die Finanzkontrolle am 27.06.2024 ihre (teilweise geschwärzten) Schreiben vom 03.06.2024 an den Regierungsrat und 04.06.2024 an die Spital STS AG. Sowohl die Finanzkommission, der Regierungsrat wie die Finanzkontrolle erstellten Medienmitteilungen.

Aufgrund des Drucks der GSI verzichtete die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungsrates der Spital STS AG auf eine Wiederwahl. Der neu eingesetzte Verwaltungsrat hat Anfang Juli bekannt gegeben, den Spitalstandort Zweisimmen als stationäres Notfallspital zumindest für die Wintersaison 2024/25 weiterzuführen. Ein Betriebskonzept soll erarbeitet und 2025 präsentiert werden. Nachdem die GSI die Anträge des bisherigen Verwaltungsrates für zusätzliche finanzielle Unterstützung abgelehnt hatte, bleibt abzuwarten, wie die neue Spitalführung mit den zu erwartenden Betriebsverlusten umgehen wird.