Gericht und Gutachten bestätigen Verlässlichkeit der Finanzkontrolle Kies- und Deponiewesen, Gurtenfestival AG und Steuerverwaltung
Kies- und Deponiewesen: Erneute Busse der Wettbewerbskommission (WEKO)
2017 hat die Finanzkontrolle im Auftrag der Geschäftsprüfungskommission eine Sonderprüfung des ‘Kies- und Deponiewesens’ durchgeführt. Die Kiesbranche und ihr nahestehende Politiker haben sich 2017 vehement gegen die von der Finanzkontrolle erkannten Risiken/Befürchtungen bezüglich übersetzter Preise und Absprachen geäussert. Im 3. Quartal 2024 hat die WEKO gegen die KAGA eine Busse über CHF 5 Mio. ausgesprochen. Dies ist bereits die dritte Busse der WEKO gegenüber der Kiesbranche im Kanton Bern seit der Sonderprüfung.
Gurtenfestival AG
Die Finanzkontrolle hat 2022 bei der Prüfung von Covid-Ausfallentschädigungen im Kulturbereich festgestellt, dass die Gurtenfestival AG eine zu hohe Entschädigung erhalten hat. Die Gurtenfestival AG hat sich vor dem Verwaltungsgericht gegen die Rückerstattung zur Wehr gesetzt. Das Verwaltungsgericht hat mit Entscheid vom 15.11.2024 die Beurteilung der Finanzkontrolle gestützt: ‘Es besteht kein Anlass, an den diesbezüglichen Feststellungen der Finanzkontrolle als Fachbehörde zu zweifeln’.
Prüfungsrecht bei der Steuerverwaltung bestätigt
Die Finanzdirektion hat 2023 aufgrund einer Feststellung der Finanzkontrolle mit Wesentlichkeit ‘hoch’ eine Administrativuntersuchung bei der Steuerverwaltung veranlasst. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind im Mai 2024 der Finanzkommission und der Finanzkontrolle vorgestellt worden. Der von der Finanzdirektion beauftrage Sachverständige widersprach der Beurteilung der Finanzkontrolle.
Die Finanzkontrolle und die Finanzkommission hegten Zweifel an der Glaubwürdigkeit/Richtigkeit dieses Gutachtens. Die von der Finanzkommission bei drei renommierten Experten in Auftrag gegebenen Zweitgutachten liegen der Finanzkontrolle seit 12.12.2024 vor. Sie bestätigen in allen Punkten die hohe Qualität und Verlässlichkeit der Arbeiten der Finanzkontrolle. Das Gutachten der Administrativuntersuchung sowie das Vorgehen und Verhalten der Steuerverwaltung in diesem Sachverhalt werden deutlich kritisiert. Die von der Steuerverwaltung verweigerte Mitwirkungspflicht sei gesetzeswidrig. Die Experten bestätigen zudem das von der Steuerverwaltung angezweifelte Prüfungsrecht der Finanzkontrolle, auch einzelne Steuerdossiers überprüfen zu können.