Abschlussprüfungen Kanton

Kanton Bern

Die Abschlussprüfung beim Kanton erfolgte für die Jahresrechnung per 31.12.2023 nach den gesetzlichen Vorgaben und den Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH).  

Die Prüfung der Jahresrechnung des Kantons per 31.12.2023 schloss die Finanzkontrolle mit ihrer Berichterstattung vom 20.03.2024 ab. Die Finanzkontrolle stellte drei Sachverhalte fest, die zu einer Modifizierung des Prüfungsurteils führten (eingeschränktes Prüfungsurteil). 

  • Die fehlende Entnahme von CHF 160 Mio. aus dem SNB-Gewinnausschüttungsfonds stellte eine wesentliche Prüfungsdifferenz dar und beeinflusste das Gesamtbild der Ertragslage der Jahresrechnung per 31.12.2023. Bei Vornahme der Entnahme von CHF 160 Mio. hätte der Kanton einen Gewinn von CHF 146.7 Mio. anstelle des Verlusts von CHF -13.3 Mio. ausgewiesen. 
  • Aufgrund der teilweise nicht nachvollziehbaren Werteflüsse zwischen SAP HCM und SAP FI/CO konnte die Finanzkontrolle nicht beurteilen, ob der Personalaufwand in der Finanzbuchhaltung vollständig und korrekt abgebildet war. Ebenso konnte die Verlässlichkeit der Produkte und Produktegruppen nur bedingt beurteilt werden. In Anbetracht des Volumens und der vielschichtigen Transaktionen/Entschädigungen war die Ausgestaltung des Rechnungswesens und des Controllings bezüglich der Werteflüsse im Personalbereich nicht angemessen. 
  • Im Kanton werden die Bilanzen, Erfolgsrechnungen und Investitionsrechnungen der Ämter sowie der Spezialfinanzierungen in Profit Center abgebildet. Verschiedene Posten und Salden der einzelnen Profit Center konnten nicht nachgewiesen werden. Zudem bestanden nur schwer nachvollziehbare Buchungen zwischen den Profit Center innerhalb eines Buchungskreises. Namentlich bei der Verwaltung von Geldspielmitteln bestand aus Sicht der Finanzkontrolle ein erhöhtes Risiko, dass mit der Buchungspraxis über Profit Center die gemäss Bundesgesetz über Geldspiele geforderte Trennung von 'Reingewinnen aus Geldspielen' und Staatsmitteln nicht vollumfänglich sichergestellt wurde. Folglich war es der Finanzkontrolle nicht möglich festzustellen, ob Anpassungen in den Profit Center und Spezialfinanzierungen erforderlich gewesen wären. 

Trotz des eingeschränkten Prüfungsurteils empfahl die Finanzkontrolle, die Jahresrechnung per 31.12.2023 zu genehmigen.

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